Neues - Mietrecht

22.11.07 11:30

Zur Herstellung der "Schriftform" in Mietverträgen

Kategorie: Mietrecht

BGH Urteil v. 25.07.2007 - XII ZR 143/05

Eine allgemeine salvatorische Klausel verpflichtet die Mietpartein nicht, die Schriftform bei einem auf mehr als einem Jahr ageschlossenen Mietvertrag nachzuholen!

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist die Schriftform gem. § 550 BGB nur dann gewahrt, wenn sich alle wesentlichen Vertragsbestandteile und alle wesentlichen Vertragsbedingungen in dem Mietvertrag selbst enthalten sind und Anlagen zum Mietvertrag diesem zweifelsfrei zuzuordnen sind.

Genügt der Vertrag oder die Anlagen diesen Voraussetzungen nicht, ist die gesetzliche Schriftform nicht gewahrt !!! Als Konsequenz ist der Vertrag mit gesetzlicher Frist kündbar! Dies kann auf jeden Fall nicht durch eine einfache salvatorische Klausel umgangen werden.