12.07.07 12:40
BGH-Urteil vom 23.05.07, VIII ZR 138/06
Kategorie: Mietrecht
Mit diesem Urteil hat der BGH eine Klage eines Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung abgewiesen. In diesem Fall war die tatsächliche Wohnfläche größer als im Mietvertrag angegeben, die Differenz machte jedoch nicht mehr als 10 % aus. Der BGH hat daher in der Flächenangabe im Mietvertrag eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der Wohnung gesehen. Die davon abweichende tatsächliche Wohnungsgröße ist laut BGH dann nicht maßgebend, wenn die Wohnflächenabweichung nicht mehr als 10 % beträgt.