12.07.07 12:42
BGH-Urteil vom 10.05.07, VII ZR 226/05
Kategorie: Baurecht
In diesem Urteil bekräftigt der BGH seine neue Rechtssprechung zu der Wirksamkeitsvoraussetzungen bzw. der Überprüfbarkeit der VOB/B. Laut diesem Urteil führt jede Abweichung von der VOB/B, selbst dann, wenn sie in einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber vereinbart wird, dazu, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist. Dies führt dazu, dass die VOB/B bzw. die geänderten Klauseln dann einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG oder jetzt den §§ 307 ff. BGB zu unterziehen sind. Der BGH hat dann dementsprechend entscheidende Klauseln der dortigen vertraglichen Vereinbarungen als unwirksam angesehen.