12.07.07 12:41
BAG-Urteil vom 15.02.07, 8 AZH 397/06
Kategorie: Arbeitsrecht
Laut dem Urteil des BAG vom 15.02.07 findet kein Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang statt. Grundsätzlich tritt der Erwerber eines Betriebes gemäß § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB in die Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses ein, so wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehen. Das BAG hat nun jedoch entschieden, dass der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer erwachsene Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber übergeht, wenn in dessen Betrieb die Voraussetzung des § 23 Abs. 1 KSchG nicht vorliegen. Das Erreichen des Schwellenwertes gemäß § 23 Abs. 1 KSchG sei kein Recht des übergehenden Arbeitsverhältnisses.