Rechtsanwalt Kersten Heybrock

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Zur Person:

  • Geboren am 10.02.1964 in Bielefeld
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld 1984 – 1991
  • Seit November 1991 Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Indenbirken
  • Seit April 1992 Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei Oehler & Volckmann
  • 01.01.1999 Gründung der Sozietät Weßling & Heybrock
  • 01.07.02 Zulassung als Rechtsanwalt beim OLG Hamm neben der seit 1992 bestehenden Zulassungen beim AG Herford und LG Bielefeld
  • 01.07.06 Erlangung der Berechtigung den Titel Fachanwalt für
    Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein
  • ARGE für Baurecht im DAV
  • ARGE für Mietrecht & Immobilien im DAV

Allgemeine Tätigkeitsbereiche:

Kaufrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht – Bußgeldsachen

Besondere Tätigkeitsbereiche:


Durch die Betreuung des Mietervereins Herford ist Herr RA Heybrock in der Zeit von 1992 bis Ende 1998 mit einer Unzahl von mietrechtlichen Mandaten im Rahmen betraut gewesen. Seit der Sozietätsgründung im Jahre 1999 betreut er nun überwiegend Interessen von Vermietern und darüber hinaus in wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten die Interessen von Wohnungseigentümern und Hausverwaltern. Den Titel als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, der auch die vertieften Kenntnisse auf dem Gebiet des Makler- und Immobilienrechts belegt, erwarb er folgerichtig bereits kurzfristig nach Einführung dieser Fachanwaltschaft am 01.07.06.

Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das private und öffentliche Baurecht sowie Architektenrecht zu nennen. RA Heybrock steht dabei sowohl für Fragestellungen aus dem Bereich des privaten Baurechts – Durchsetzung/Abwehr von Werklohnforderungen, wie auch aus dem Bereich des öffentlichen Baurechts – Auftragsvergabe nach VOB/A, aber auch Erschließungs- und Ausbaurechts sowie des Bauplanungsrechts zur Verfügung.

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