Die Rechtsanwaltskanzlei Weßling & Heybrock

Die Rechtsanwaltskanzlei Weßling & Heybrock ist eine Sozietät der Rechtsanwälte Horst Weßling und Kersten Heybrock in Herford in Westfalen und wurde zum 01.01.1999 gegründet. Seit diesem Zeitpunkt haben wir unser Beratungsangebot schwerpunktmäßig im Zivilrecht für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Privatpersonen ständig ausweiten können.
Es ist stets unser Ziel, unseren Mandanten durch Spezialisierung, aber auch durch fachübergreifende Zusammenarbeit im Team mit hoher fachlicher Kompetenz beratend zur Verfügung zu stehen. Wir verstehen es bei jeder Mandatierung als unsere ureigenste Aufgabe, zusammen mit der Mandantschaft Lösungsstrategien zu entwickeln, die neben dem rechtlich Möglichen, auch das wirtschaftlich Sinnvolle und Durchsetzbare berücksichtigen. Dies gilt sowohl für unsere Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich, sei es bei rein beratender Tätigkeit, wie etwa der Gestaltung von Verträgen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen.
Um eine optimale Vertretung der Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht zu gewährleisten, vertreten wir unsere Mandanten nicht nur vor den heimischen Gerichten, sondern auch vor auswärtigen Gerichten, insbesondere vor allen Amts-, Land-, aber auch bundesweit vor allen Oberlandesgerichten persönlich. Dies gilt in gleicher Weise für eine Vertretung vor den Arbeits-, Landes- und Bundesarbeitsgericht, wie auch vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten. Abgerundet wird unsere Tätigkeit letztlich durch die konsequente Beitreibung von Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung.